Freitag, 2. November 2012

Vorarlberger Antidiskriminierungsrecht genügt nicht den internationalen Standards!

Ungenügende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg.

Die massiven Kritikpunkte, die der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern - eine österreichische NGO - im Begutachtungsprozess vorgebracht hatte, wurden leider nicht berücksichtigt. Das Land Vorarlberg hatte im Juni 2012 eine Novelle zum Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz (ADG) und zum Gesetz über den Landesvolksanwalt zur Begutachtung versendet.

Der Klagsverband kritisierte besonders, dass die Bestimmungen zur Barrierefreiheit ungenügend sind und kein Mechnismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) enthalten sind.

Diese Kritikpunkte wurden leider im Landtag in beiden Gesetzen (ADG, Landes-Volksanwaltschaftsgesetz) nicht berücksichtigt.

Die Forderungen des Klagsverbands bleiben damit weiterhin aufrecht. Es sind dies:
  • Die BRK sieht die stufenweise Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Vorarlberg sollte sich deshalb zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.
  • Zur Überwachung der Umsetzung der BRK sollte ein unabhängiger Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen eingesetzt werden, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit Behinderung – vertreten ist. Dieser sollte den Pariser Prinzipien entsprechen.
  • Im Sinn der Partizipation von Menschen mit Behinderung – einem der Grundprinzipien der BRK – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang an gemeinsam entwickelt werden.
[MITTELPUNKT Vorarlberg] LINK   

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