Gemeinden = Österreich. Grundsätzlich gehört nach Artikel 116 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete. Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.
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- 1.1.16 [Letzte Aktualisierung, online seit 26.11.15]
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