Donnerstag, 10. Januar 2013

Willkür statt Recht: Heizkostenzuschuss in Vorarlberg

Wenn Sie vermeinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss zu haben, so schämen Sie sich nicht diesen in Anspruch zu nehmen. Auch Banken nehmen gerne staatliche Hilfen und es ist ja auch Ihr Geld welches da etwas willkürlich von der Vermögenslage verteilt wird.

Die Voraussetzungen zum Bezug des Heizkostenzuschusses bleiben dieselben wie in den vorangegangenen Jahren. Als monatliche Netto-Einkommensgrenzen sind damit festgelegt: 1.068 Euro für allein lebende Personen, 1.575 Euro für Lebensgemeinschaften zweier Erwachsener sowie 133 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt.

Preissteigerungen interessieren das Land Vorarlberg nicht und damit fallen jene um den Heizkostenzuschuss, welche lediglich wegen des Inflationsausgleiches in den vergangenen vier Jahren eine geringfügige Erhöhung ihres Einkommens erfahren haben. Dabei sind in den letzten Jahren gerade Wohnungskosten und Energiekosten am stärksten gestiegen!

Lesen Sie mehr darüber, wie Sie zu dem Heizkostenzuschuss gelangen!

 [MITTELPUNKT VORARLBERG]  LINK  
Gegen das große Amtsschweigen: Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2012/13
20. 11.12 [Letzte Aktualisierung  15.12.12] Das Vorarlberger Bloghaus  verlinkt interessante Weblogs.

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