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Donnerstag, 28. August 2014

[MITTELPUNKT #Hohenems] Fünf Jahre Hohenemser Erklärung


Die Stadtvertretung von Hohenems hatte vor fünf Jahren, am 26. August 2009, gegen die FPÖ-Stimmen aus Anlass der antisemitischen und rassistischen Äußerungen während der FPÖ-Wahlveranstaltung  in Hohenems die "Erklärung von Hohenems" beschlossen.

Die Einmütigkeit über Parteigrenzen hinweg, mit der man sich nicht "nur" gegen Rassismus, Intoleranz und Totalitarismus ausgesprochen hatte, war etwas Besonderes. Das Neue war die Selbstverpflichtung einer Stadt sich für die Werte einer humanistischen  Zivilisation einzusetzen und sich zu verpflichten, diese in ihrer täglichen Praxis anzuwenden und sich als Gemeinschaft für die aus ihrer Rolle gefallenen Mitbürger zu entschuldigen, sich deren Fehlverhalten sich selber als schuldhaft anrechnen zu lassen. Für Hohenems ist es vielleicht ein historisches Dokument. Immerhin wurde damit abgewendet, dass Hohenems in aller Welt ein Synonym für Intoleranz, Rassenhass und Antisemitsmus dasteht.  Vielleicht kann die Hohenemser Erklärung auch für Vorarlberg das werden. Aber das werden wohl erst kommende Generationen von Geschichtsschreibern zu bewerten wissen. Eigentlich hätte man erwarten können, dass die demokratischen Parteien auch in anderen Gebietskörperschaften derartige Selbstverpflichtungen und Bekenntnisse zu einer Heimat für Alle schaffen. ...
Mehr erfahren. Dies ist nur der Hinweis  auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt!
[ #Hohenemser-Nachrichten ]⇒

Samstag, 9. November 2013

Bernhard Amann hinterfrägt Bordellentscheidung: "Amtsmissbrauch bei Bordelluntersagung?"


Den Pressemeldungen zufolge hält der Verfassungsgerichtshof der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Sachen der Bordelluntersagung in Hohenems nichts Geringeres als eine  "denkunmögliche" Rechtsauslegung vor.

Der aufmüpfige Hohenemser Stadtrat macht deutlich: "Das Wort 'denkunmöglich' muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denkunmögliche Rechtsanwendung bedeutet, dass die Behörde  ein Gesetz nur zum Schein herangezogen oder die Rechtslage völlig falsch 'eingeschätzt' hat. Das indiziert letzlich Willkür und Rechtsstaatslosigkeit. Eine solche Rechtswillkür wäre allenfalls auch strafrechtlich als Amtsmissbrauch zu ahnden."

Bernhard Amann gegen Stammtischjus: "Es ist nicht zu glauben, dass juristisch gebildete Landesbedienstete ein Gesetz von sich aus einfach 'denkunmöglich' anwenden und kann subjektive 'Denkunmöglichkeit' auch kein Kriterium für eine Beamtenbestellung sein, ein Amt ist ja schließlich kein Stammtisch. Es ist daher davon auszugehen, dass hinter den faktischen Entscheidungsträgern politische stehen, die von ihrem Weisungsrecht in direktem oder zumindest in unmissverständlicher Form zum Ausdruck gebracht haben.

Zurück zur Rechtsstaatlichkeit. Bernhard Amann  fordert daher den Vorarlberger Landtag auf, das Vorliegen einer solchen Weisung zu einer denkunmöglichen Rechtsanwendung/Rechtsauslegung zu kontrollieren und für die Zukunft sicherzustellen, dass auch in der Vorarlberger Landesverwaltung dem Rechtsstaatsdenken und der Rechtsstreue zum Durchbruch verholfen wird.

[MITTELPUNKT #Vorarlberg]⇒