Montag, 4. Februar 2013

Ferialbeschäftigung bei den Einrichtungen des Landes Vorarlberg

Was ist eine Ferialbeschäftigung? Ferialbeschäftigte sind Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die zwischen Unterrichtszeiten arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Tätigkeit muss nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Es sind oft einfache Tätigkeiten.

Jedes Jahr können beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei den nachgeordneten Dienststellen Ferialbeschäftigte aufgenommen werden. Im Jahr 2013 stehen ca. 100 Ferialstellen zur Verfügung.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Abgeschlossene 2. Klasse einer berufsbildenden höheren bzw mittleren Schule oder abgeschlossene 6. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule
  • Bisher höchstens eine Ferialbeschäftigung in der Landesverwaltung.
In einem Jahr kann jeweils nur ein Kind aus einer Familie eine Ferialbeschäftigung erhalten.
Die Dauer der Ferialbeschäftigung beträgt grundsätzlich vier Wochen.
Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für eine Ferialbeschäftigung und ein Pflichtpraktikum im gleichen Jahr nicht möglich ist.

Wenn Sie an einer Ferialbeschäftigung interessiert sind, bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen:


Die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, den 28. Februar 2013. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Abteilung Personal eingelangt sein.

[MITTELPUNKT Vorarlberg] LINK ⇒

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