Mittwoch, 17. April 2013

EU-Bankenreform: 23 Anträge des Vorarlberger EU-Parlamentariers H. P. MARTIN


Am 16. April 2013 endete die Abgabefrist im Europäischen Parlament für Änderungsanträge zum sogenannten “McCarthy-Bericht” im Wirtschaftsausschuss. Damit wird die Richtlinie der EU-Kommission zur Strukturreform des EU-Bankensektors vorbereitet. 

Der Vorarlberger Europa-Parlamentarier Dr. Hans Peter Martin brachte 23 solcher Anträge ein. Sie konzentrieren sich auf das Problem, dass trotz aller bisherigen Regelungen (inklusive den heute abgestimmten Karas-Berichten) weiterhin bei Zusammenbrüchen von Banken vor allem die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Dieses Systemrisiko muss auch in jedem Mitgliedsstaat bei jeder nationalen Bank beseitigt werden. Sollte eine Bank (durch Missmanagement) dennoch scheitern, müssen Sparer, so fordert H.P. Martin, binnen kurzer Zeit Zugriff auf mindestens 100.000 Euro ihrer Einlagen haben.

Die Trennung des Privatkundengeschäfts vom Investmentbereich einer Bank ist unverzichtbar, im Sinne des französischen “Gesetzes zur Trennung und Regulierung von Bankgeschäften” (Loi de séperation et de régulation des activités bancaires), der Vickers-Reformen in Großbritannien sowie der Volcker-Regeln in den USA.

Derzeit verfügen allein 15 europäische Finanzinstitute über Vermögenswerte von 20 Billionen Euro, mithin 20.000 Milliarden Euro. Dies entspricht 43 Prozent aller EU- Banken-Aktiva. Bankmanager, so H.P. Martin, sollen bei ihren Vergütungssystemen vorrangig Bankanteile anstelle von Bargeld und anderen monetären Anreizen erhalten.
Die Strukturreform müsste mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, damit sie nicht von neuen “Ideen” aus der Finanzwelt unterlaufen wird.

[ MITTELPUNKT #Vorarlberg ] ⇒

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen