Donnerstag, 10. November 2022

[ #eVorarlbergensia ] Kein Intelligenzwahlrecht für Lehrerinnen

 

Steuerpflichtige Frauen waren in den österreichischen Ländern bereits vor 1918 aktiv wahlberechtigt, denn wer ein Mindestmaß an direkten Steuern zahlte, war in Vorarlberg zum Gemeindeausschuss und zum Landtag aktiv wahlberechtigt; selbst Minderjährige (bis 1909) und ebenso juristische Personen.

Umstritten bliebe hingegen die Anwendung des Intelligenzwahlrechtes: 1849/50 unterschieden viele Gemeinden im Zuge der Gemeindeautonomie in ihren Wahlordnungen nicht nach dem Geschlecht. Steuerzahlerinnen waren auf der Basis von Haus- oder Grundbesitz bzw. Gewerbe oder Erwerb wahlberechtigt. Ohne Steuerauflagen dürften u.a. Staatsbeamte, Akademiker und Lehrer wählen. Die Frage, ob Frauen in diesem sogenannten “Intelligenzwahlrecht” eingeschlossen waren, wurde in späteren Jahrzehnten zu einem Streitpunkt.
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