Montag, 16. Juli 2012

EU-Kommission prüft steuerliche Maßnahmen für Grenzgänger

Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger durch diese nicht diskriminiert werden.

Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Millionen Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Milliarden EUR. Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen.

Aus diesem Grund wird die Kommission während des gesamten Jahres 2012 die nationalen direkten Steuern einer genauen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob diese Beschäftigte benachteiligen, die in einem Mitgliedstaat leben und in einem anderen arbeiten. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden oder feststellen, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, wird sie dies den nationalen Behörden signalisieren und auf den notwendigen Änderungen bestehen. Sollten die Probleme weiterbestehen, wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.

Die wichtigsten bei der Besteuerung von Grenzgängern anzuwendenden Prinzipien wurden in einigen Grundsatzurteilen des EuGH, wie z. B. Schumacker (C-279/93), Wielockx (C-80/94), Turpeinen (C-520/04) und Gerritse (C-234/01), festgelegt.

Das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, ist sowohl ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger der EU als auch ein Schlüsselinstrument zur Entwicklung eines europaweiten Arbeitsmarktes.

[MITTELPUNKT Vorarlberg] LINK ➨  
Europäisches Parlament: Die Grenzgänger in der Europäischen Union
4.4.12 [Letzte Aktualisierung 16.7.12]

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