Den Pressemeldungen zufolge hält der Verfassungsgerichtshof der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn in Sachen der Bordelluntersagung in Hohenems nichts Geringeres als eine "denkunmögliche" Rechtsauslegung vor.
Der aufmüpfige Hohenemser Stadtrat macht deutlich: "Das Wort 'denkunmöglich' muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denkunmögliche Rechtsanwendung bedeutet, dass die Behörde ein Gesetz nur zum Schein herangezogen oder die Rechtslage völlig falsch 'eingeschätzt' hat. Das indiziert letzlich Willkür und Rechtsstaatslosigkeit. Eine solche Rechtswillkür wäre allenfalls auch strafrechtlich als Amtsmissbrauch zu ahnden."
Bernhard Amann gegen Stammtischjus: "Es ist nicht zu glauben, dass juristisch gebildete Landesbedienstete ein Gesetz von sich aus einfach 'denkunmöglich' anwenden und kann subjektive 'Denkunmöglichkeit' auch kein Kriterium für eine Beamtenbestellung sein, ein Amt ist ja schließlich kein Stammtisch. Es ist daher davon auszugehen, dass hinter den faktischen Entscheidungsträgern politische stehen, die von ihrem Weisungsrecht in direktem oder zumindest in unmissverständlicher Form zum Ausdruck gebracht haben.
Zurück zur Rechtsstaatlichkeit. Bernhard Amann fordert daher den Vorarlberger Landtag auf, das Vorliegen einer solchen Weisung zu einer denkunmöglichen Rechtsanwendung/Rechtsauslegung zu kontrollieren und für die Zukunft sicherzustellen, dass auch in der Vorarlberger Landesverwaltung dem Rechtsstaatsdenken und der Rechtsstreue zum Durchbruch verholfen wird.
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- 10.11.13 [Letzte Aktualisierung 10.11.13]
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