Das Landgericht Sonnenberg htatte am 30. Dezember 1820 den Magistrat der Stadt Bludenz angewiesen, den in einigen Gemeinden nach wie vor geübten "gesetzwidrigen Unfug" des "Neujahr-Anschießens" zu unterbinden. Mit einer Bekanntmachung vom 7. Dezember 1823 kam der Bludenzer Bürgermeister Schedler dieser Aufforderung endlich auch nach und erklärte, "dass gegen die Uebertretter, wenn sie auch erst nach der Handlung bekannt werden", unnachsichtig vorgegangen werde.
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- 5.1,23 [Letzte Aktualisierung - online seit 2.1.11]
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